Tennishallen-Nutzungsordnung

Innenansicht einer Tennishalle mit blauen Plätzen, Netz in der Mitte und großen Fenstern im Hintergrund.

Viel Freude beim Nutzung der Tennisplätze, für die folgende Nutzungsordnung gilt:

 

Gegenstand dieses Mietvertrages ist nur der in dem entsprechenden Zeitabschnitt gemietete
Tennisplatz. Die Dusch-, Umkleide- und Toilettenräume stehen allen Platzmietern zur freien
Benutzung zur Verfügung.


1. Spielzeiten
Zeitraum Wintersaison: 08. September – 05. April; Zeitraum Sommer: 06. April – 07. September

Die Spielberechtigung gilt nur für den gemieteten Platz. Die gebuchte Spielzeit darf nicht
überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Nachfolgespieler erscheinen!

Sollte auf freien Plätzen unberechtigt gespielt werden, ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis, unabhängig der Benutzungsdauer, zu entrichten.
Der Vermieter kann aus internen Gründen (z.B. Turniere, Reparaturen) während der Saison den gemieteten Platz ändern bzw. gemietete Plätze gegen Gutschrift oder Ersatzstunden in Anspruch nehmen.

Für ausgefallene Stunden, die vom Mieter zu vertreten sind, wird kein Ersatz gewährt.
Bei Ausfall von Stunden infolge höherer Gewalt besteht vom Vermieter keine Erstattungspflicht.

Stornierungen gebuchter Einzelstunden können max. 24 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei akzeptiert werden.

Bitte nutzen Sie im Interesse eines reibungslosen Spielablaufs nur
den zugeteilten Platz bzw. Plätze.

2. Hallenordnung
Die Hallenplätze dürfen ausschließlich mit hellen glatten Hallentennisschuhen ohne Profil
betreten werden. Dies gilt auch für Zuschauer und Besucher. In der Halle und in den
Umkleideräumen ist das Rauchen und der Verzehr von Speisen nicht gestattet.
Die Benutzer der Tennishalle und der dazugehörigen Einrichtungen sind für die von Ihnen
verursachten Schäden und begangenen Verstöße verantwortlich. Bei Sachbeschädigungen trägt der Verursacher die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung. Reinigungskosten sind vom Verursacher der Verschmutzungen zu tragen. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus kann vom Vermieter bei Verstößen gegen die Hallen- und Benutzungsordnung ein Ausschluss von der Platzbenutzung ausgesprochen werden.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Hallenmiete bleibt bestehen. Es erfolgt keine Rückerstattung für noch nicht abgespielte Stunden.

3. Haftung des Vermieters

Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art innerhalb und außerhalb der Anlage ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht ferner keine Haftung für Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen.

Düsseldorfer Sportverein 04 Lierenfeld e.V.
-Vorstand-

Nutzungsordnung als Downloaddatei